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新求精初级二听力原文L24TextEDer FinanzierungsnachweisDer Finanzierungsnachweis F: Herein bitte! Li: Guten Tag, Mein Name ist Li. Ich bin Student an der Tongji Universitaet und habe vor, in Deutschland zu studieren. Ich bin gerade dabei, die Formalitäten zu erledigen. Ich habe gehört, dass man einen Finanzierungsnachweis benötigt. Wozu braucht man den? F: Alle Ausländischen Studenten, auch nicht EU Ländern, z.B. China, Kamerun etc. müssen für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum beantragen. Li: Ja, das weiss ich. Ich habe schon einen Termin beim deutschen Generalkonsulat in Shanghai bekommen. F: Gut. Und das Visum des Erstes erteilt, wenn man den Nachweis vorlegt, dass man das Studium und auch den Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren kann. Li: Und wo bekommt man diese Bestätigung? F: Da gibt es drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist eine Bestätigung, dass man ein Stipendium z.B des DAAD oder der Heimathochschule in höhe von mindestens 670 Euro pro Monat erhält. Die zweite Möglichkeit ist eine Verpflichtungserklärung. Das heißt, dass z.B die Eltern oder auch deutsche Garantieren, dass Sie jeden Monaten 670 Euro auf dem Konto haben. Li: Ein Stipendium, das verstehe ich. Aber Verpflichtungserklärung verstehe ich noch nicht. F: Also, eine Verpflichtungserklärung ist eine Bestätigung durch eine dritte Person, dass Ihre Studium und Ihre Lebensunterhalt in Deutschland gesichert wird. Li: Hm, und die dritte Möglichkeit? F: Die dritte Möglichkeit, die von den chinesischen Studenten am häufigsten benutzt wird, ist ein Sperrkonto. Li: Ein Sparkonto? Das habe ich. F: Nein nein. Ein Sperrkonto. Li: Oh, Können Sie mir das genaue erklären? F: Ja, gerne. Sie eröffnen zuerst ein sogenantes Sperrkonto bei der deutschen Bank in Pudong. Dann müssen mindestens 8040 Euro auf das Konto eingezahlt werden. Li: warum? F: Diese Summe ist der Nachweis über die Finanzierung des einjährigen Studiums in Deutschland. Li: Und warum genau 8040 Euro? F: Weil Sie jeden Monat 670 Euro zur Verfügung haben müssen. 12 mal 670, das sind genau 8040 Euro. Und mehr als 670 Euro können Sie pro Monat nicht abheben, das restliche Geld ist gesperrt, deshalb heißt das Konto Sperrkonto“. Li: Das ist die Voraussetzung für ein Visum? F: Richtig. Das ist für ein Visum notwendig. Li: Noch eine Frage. Kann man das Sperrkonto kündigen, wenn man schon in Deutschland ist? F: Nein. Auf dem Konto sind 1600 Euro bis zum Ende des Studiums gesperrt. Das heißt, das Geld kann nicht abgehoben werden. Erst wenn Ihr Studium in Deutschland beendet ist, können Sie das Sperrkonto kündigen, und die 1600 Euro zurückbekommen. Aber Herr Li, am besten gehen Sie selber zum Deutschen Bank und erkundigen sich genaue. Li: Vielen Dank für Ihre Hilfe!